Spielsucht-Prävention
Lotto ist ein Spiel. Wie jedes Spiel sollte auch Lotto
nur zum Spaß gespielt werden und nur mit Geld, das man übrig hat und
nicht zum zum Leben braucht. Diese recht einfache Formel gilt natürlich
nicht nur für Lotto, sondern auch für alle anderen Lotterien. Durch den
seit 01.01.2008 gültigen Glücksspielstaatsvertrag und den daraus
resultierenden Landesgesetzen muss bei Informationen zum Lotto
bzw. bei Werbung für Lotto auch immer auf die Gefahren der Spielsucht
hingewiesen werden. Weitere Informationen zur Spielsuchtprävention gibt
es auf www.bzga.de.
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